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Das Geld im Hellenismus - Gold und Silber
In der Nachfolge des Alexanderreiches entstanden zahlreiche Herrschaften und Königreiche, die ebenso wie einzelne Städte der fortschreitenden Monetarisierung der Gesellschaft durch die Ausgabe eines eigenen Münzgeldes Rechnung trugen oder aber eigene Traditionen der Geldwirtschaft fortsetzten. Die großen Reiche der Antigoniden, Seleukiden und Ptolemäer sowie Mittelmächte wie z. B. Pergamon, Bithynien, Pontos oder Kappadokien zeigen dabei beispielhaft die Möglichkeiten des Münzwesens auf. Generell gilt aber, daß nun das Porträt des herrschenden Königs abgebildet wird, wobei die Ptolemäer und Pergamon aber das des ersten Herrschers (Ptolemaios I. bzw. Philetairos) auch nach dessen Tod bevorzugen. Hier sind Münzen nun die bedeutendste Quelle für die Geschichte und Entwicklung des antiken Herrscherbildes und das königliche Selbstverständnis. Häufig findet der schon von Alexander bevorzugte attische Gewichtsstandard Anwendung. Daneben gelingt es z.B. dem ptolemäischen Ägypten und Pergamon (Cistophoren) durch die Einführung leichteren Geldes, ein abgegrenztes Umlaufgebiet für ihre eigene Währung zu schaffen (fremdes, aber vollgewichtiges Geld wird eins zu eins zum Nachteil des Einlieferers umgetauscht). Auch einzelne Städte (z.B. Thasos, Maroneia, Side, Antiochia am Orontes) prägen umfangreiche Emissionen. Ein weiteres Kennzeichen des 2. Jhs. v. Chr. ist die Entstehung von Münzarten wie den sogenannten Stephanophoren, die von verschiedenen Städten aufgrund einer gemeinsamen Übereinkunft mit einheitlich gestalteter Rückseite (dem namensgebenden Kranz) das volle attische Gewicht garantieren (z. B. Athen, Kyzikos, Kyme). Vor allem am Ende dieser Epoche treten verstärkt lokale Traditionen und Bildthemen im Münzbild auf, so etwa der Gott Sandan auf seleukidischen Münzen der Prägestätte Tarsos. Auch Rom orientierte sich anfangs an griechischen Vorbildern und zeigt insbesondere in seinen Silbermünzen (Didrachmen und deren Halbstücken) deutliche Anleihen an griechisch-unteritalische Vorbilder, bevor es mit dem Denar gegen 211 v. Chr. ein eigenständiges Währungssystem einführte.
Provenienz
Münzherr*in, zwischen 225 v. Chr. und 214 v. Chr. - ? (1); […] (2); Leo Karl Lippmann (Hamburg 26.05.1881 - 11.06.1943 Hamburg), Hamburg, ? - 20.06.1940 (3); Beschlagnahme durch das Deutsche Reich, Reichsbankhauptkasse Berlin, 20.06.1940 (4); Reichsbank Berlin, Abteilung Geldmuseum, 20.06.1940 - 27.12.1940 (5); Ankauf von dort durch die Hamburger Kunsthalle, Hamburg, 27.12.1940 - 29.06.1949 (6); Sicherstellung der Münze in der Hamburger Kunsthalle durch die britische Militärregierung, Hamburg, 29.06.1949 - 20.11.1952 (7); Rückerstattung an Erbengemeinschaft Anna Marie Lippmann (geb. Levy, Hamburg 26.06.1886 - 11.06.1976 Melbourne) und Olga Charlotte Lippmann (geb. Hahlo, Hamburg 24.10.1895 - 09.08.1978 Melbourne), Melbourne, 20.11.1952 - 17.11.1953 (8); Ankauf von dort durch die Hamburger Kunsthalle, Hamburg, 17.11.1953 (9).
1) Siehe Münze.
2) Bisher unbekannte Provenienzen.
3) Inventar der Plastiksammlung 1918 - 1951/15, Hamburger Kunsthalle, S. 122-139.
Leo Karl Lippmann wurde am 26.05.1881 in Hamburg geboren und nahm sich, ebenso in Hamburg, zusammen mit seiner Frau in der Nacht vom 10. auf den 11.06.1943 verfolgungsbedingt das Leben. Er war der erste und bisher einzige jüdische Staatsrat der Hamburger Finanzbehörde. Nach seiner Entlassung im Jahr 1933 war er ab 1935 für die Deutsch Israelitische Gemeinde Hamburgs tätig, war Mitglied des Gemeindevorstands und leitete dessen Finanzressort. Für Hamburg war er eine bedeutende Persönlichkeit.
Leo Lippmann begann im Mai 1929, Münzen zu sammeln. Seitdem baute er eine beachtliche Sammlung vorwiegend antiker römischer, griechischer und byzantinischer Gold-, Silber- und Bronzemünzen auf, die zumindest auf dem Gebiet der Münzen der Römischen Kaiserzeit eine der herausragendsten Deutschlands gewesen war. Die Sammlung umfasste insgesamt etwa 3000 sehr gut erhaltene Münzen, die er teils in einem großen Münzschrank, teils in Stahlsafes, zeitlich und geographisch geordnet aufbewahrte. Lippmann beschrieb jedes Stück, katalogisierte und kontextualisierte es. Die Numismatik und die Pflege seiner Münzsammlung war eine große Leidenschaft Leo Lippmanns (siehe hierzu: Leo Lippmann: Mein Leben und meine amtliche Tätigkeit. Aus dem Nachlass herausgegeben von Werner Jochmann, Hamburg 1964; Staatsarchiv Hamburg (StA HH) 314-15_F 1528, Oberfinanzpräsident, Dr. Leo Lippmann, 1939-1945).
4) Leo Lippmann war aufgrund der am 03.12.1938 erlassene „Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens (Reichsgesetzblatt (RGBl.) 1938 I, S. 1709)“ und der am 21.02.1939 in Kraft getretene „Dritte[n] Anordnung auf Grund der Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden (RGBl. 1939 I, S. 282)“ unter Strafandrohung dazu verpflichtet, seine Münzsammlung an eine öffentliche Pfandleihstelle weit unter Marktwert zu veräußern. Nach den von der Reichsbank erlassenen „Richtlinien für die Beurteilung von Anträgen auf Belassung von Goldmünzen“ wurde seine Sammlung als numismatisch besonders wertvoll eingestuft und verblieb deshalb vorerst bei Lippmann. Nachdem der ihm am 06.04.1940 erteilte Vorbescheid zur Aussetzung der Ablieferungspflicht jedoch nicht verlängert wurde und auch ein Verkauf der Sammlung an einen Verwandten in London nicht geglückt war, scheiterte der Versuch, seine Münzsammlung vor der Beschlagnahme zu retten. Am 23.06.1939 wurde die Sammlung in seiner Wohnung, Sierichstraße 84, verschlossen und versiegelt. Etwa ein Jahr später, am 20.06.1940 wurde die gesamte Münzsammlung Leo Lippmanns durch Paul Habelt (Oberkassierer der Reichsbank, Stellvertretender Leiter des Geldmuseums, Sachbearbeiter für antike Münzen) und zwei Begleitern in der Wohnung Lippmanns im Namen des Deutschen Reichs beschlagnahmt. Auch die Bronzemünzen, die eigentlich nicht von den erlassenen Verordnungen betroffen waren, wurden ihm entzogen. Sie mussten von Leo Lippmann, bereits nach deren Beschlagnahme, laut „Erlass III WOS 8/22591/40“ vom 07.10.1940 des Reichswirtschafsministerium an das Geldmuseum der Reichsbank Berlin für 12.000 Reichsmark (RM), deutlich unter Wert, überlassen werden. Für die gesamte Münzsammlung erhielt Lippmann eine Entschädigung von 26.380 RM vom Deutschen Reich. Über diese Summe konnte er vermutlich nicht frei verfügen. Ob die 12.000 RM für die Bronzemünzen in dieser Summe inbegriffen waren, ist heute nicht bekannt. Der Entzug seiner innig geliebten Münzsammlung war für Leo Lippmann äußert schmerzhaft (siehe hierzu: Emanuele Sbardella: Zwischen Munitionen und Musikalien, Berlin 2021 (Sbardella 2021); StA HH 314-15_F 1528, Oberfinanzpräsident, Dr. Leo Lippmann, 1939-1945; StA HH 351-11_5484, Amt für Wiedergutmachung, Dr. Leo Lippmann, 1953-1970; Bundesarchiv Berlin Lichterfelde (DE-B-BundA (Lichterfelde)) R 2501/27562, Deutsche Reichsbank, Einzelfälle L-W).
Neben der Münzsammlung war Lippmann auch gezwungen worden, seine numismatische Literatur sowie die selbst verfassten Kataloge seiner Münzsammlung abzugeben (siehe: StA HH 314-15_F 1528, Oberfinanzpräsident, Dr. Leo Lippmann, 1939-1945).
5) Nach der Beschlagnahme wurde die Münzsammlung Lippmann an die Verwaltung für wirtschaftliche Unternehmen und für Verkehrsangelegenheiten Hamburg übergeben, die die öffentlichen Pfandleihstellen in Hamburg verwaltete. Die Pfandleihstellen wiederum waren für das Deutsche Reich tätig und kauften Edelmetall- und Schmuck-Zwangsabgaben jüdischer Bürger*innen für einen Bruchteil des Marktwertes an. Diese Verwaltungseinrichtung übergab die Lippmann’sche Münzsammlung an die Reichsbankhauptkasse Berlin, die dort die Eröffnung eines Geldmuseums plante. Die Münzsammlung wurde zwar von der Reichsbankhauptkasse entzogen und lagerte auch in der Reichsbank Berlin, Abteilung Geldmuseum, war aber faktisch noch Eigentum des Deutschen Reichs. Die Reichsbank musste die Edelmetallmünzen der Sammlung Lippmann deshalb der Städtischen Pfandleihstelle Berlin, die für das Deutsche Reich tätig war, für 24.000 RM abkaufen (siehe hierzu: DE-B-BundA (Lichterfelde), R 2501/27562, Deutsche Reichsbank, Einzelfälle L-W).
6) Prof. Hans Börger (1880 - nach 1967, Kunsthistoriker und Abteilungsleiter des Münzkabinetts der Hamburger Kunsthalle 1911 - 1938) reiste vom 26. bis 28.03.1940 zusammen mit Dr. Helmuth Thomsen vom Museum für Hamburgische Geschichte als Sachverständiger für die Sicherstellung von jüdischem Kunstbesitz der Hansestadt Hamburg zur Reichsbank Berlin, um dort aus jüdischem Eigentum beschlagnahmte Münzsammlungen, darunter die Sammlung Lippmann, zu besichtigen und potentiell interessante Stücke für die Hamburger Kunsthalle auszusuchen. Vertreter*innen öffentlicher Museen aus Deutschland hatten die Möglichkeit, Münzen zu 60 Prozent des Handelspreises anzukaufen. Die gesamte Sammlung Lippmann bewertete die Reichsbank mit 60.000 RM (siehe hierzu: Historisches Archiv Hamburger Kunsthalle (HAHK): 32-220.5 (Slg. 4a) Rückerstattungsangelegenheiten gemäß Gesetz Nr. 59 (Judenbesitz) 1940-1952).
Die Hamburger Kunsthalle erwarb 73 Münzen der Sammlung Lippmann von der
Reichsbankhauptkasse Berlin für 4126 RM. Die Zahlung erfolgte gemäß
Vereinbarung mit der Verwaltung für Kunst- und Kulturangelegenheiten mit Mitteln aus der
Campe’schen Historischen Kunststiftung. Am 27.12.1940 gingen besagte Stücke im Museum ein
(siehe hierzu: HAHK 32-220.5 (Slg. 4a) Rückerstattungsangelegenheiten gemäß Gesetz Nr. 59
(Judenbesitz) 1940-1952).
7) Die Hamburger Kunsthalle war aufgrund des am 08.05.1945 erschienenen „Gesetz Nr. 52 betreffend Sperre und Kontrolle von Vermögen“ und die sich darauf beziehende „Allgemeine Verfügung Nr. 10“ der Britischen Militärregierung dazu verpflichtet, die 73 Münzen der Sammlung Lippmann dem Wiedergutmachungsamt Hamburg zu melden. Nachdem das Wiedergutmachungsamt die Erbinnen Leo Lippmanns (Anna Marie Lippmann und Olga Charlotte Lippmann) in Australien ausfindig gemacht hatte, wurde die Kunsthalle am 29.06.1949 darüber informiert, dass die 73 Lippmann-Münzen so lange der Sicherstellung unterlägen, wie das eingeleitete Rückerstattungsverfahren laufe. Verfügungen über die Münzen durften nur mit Genehmigung der Militärregierung getroffen werden (siehe hierzu: StA HH 311-3 I_Abl. 1989 305-2-1/261, Vermögenskontrolle (Blockierung) und teilweise Rückerstattung der Grundstücke Brahmsallee 15/Hansastraße, Klosterallee 21/Hansastraße 68 und Böttgerstraße 5 sowie von Geld- und Sachwerten an die Erben des Staatsrates Dr. Leo Lippmann, 1948-1957 (Bestelleinheit)).
8) Anna Marie Lippmann (Witwe Arthur Siegfried Lippmanns(Hamburg 06.04.1884 - 05.07.1950 Sydney)) und Olga Charlotte (Witwe Franz Berthold Lippmanns (Hamburg 06.10.1886 - 17.11.1953 Melbourne)), beide in Australien lebend, waren die Witwen der Brüder des kinderlosen Leo Lippmanns und somit die rechtmäßigen Erbinnen der Münzsammlung Lippmann. Im Zuge des von den beiden Erbinnen zu einem unbekannten Zeitpunkt vor 1952 angestrengten Rückerstattungsverfahrens gegen die Stadt Hamburg und das Deutsche Reich (Aktenzeichen IV Z 1108/4) erstritten sie die Rückerstattung der 73 Münzen im Besitz der Hamburger Kunsthalle (siehe hierzu: StA HH 213-13_4174, Landesgericht Hamburg - Wiedergutmachung, Rückerstattungssachen, Dr. Leo Lippmann, 1950-1957).
Trotz umfassender Recherchen während des Rückerstattungsverfahrens wie auch heute, ist der Verbleib der übrigen Sammlungsbestände nicht bekannt. Wie aus einem Schreiben der Reichsbankhauptkasse an die Verwaltung für Kunst- und Kulturangelegenheiten Hamburg (HAHK 32-220.5 (Slg. 4a) Rückerstattungsangelegenheiten gemäß Gesetz Nr. 59 (Judenbesitz) 1940-1952) hervorgeht, gelangten große Teile vermutlich auf einer oder mehreren Versteigerungen der Reichsbank Berlin zwischen Mai bis Dezember 1941 in den Handel. In den entsprechenden Auktionskatalogen finden sich jedoch keine Informationen zu vorherigen Provenienzen. Zudem ist es nicht auszuschließen, dass sich Teile der Sammlung auch im Auslagerungsort der Reichsbank in der Stadt Merkers befunden haben. Von dort waren die eingelagerten Güter durch die sowjetische Besatzungsmacht beschlagnahmt und nach Russland verbracht worden. Nach Kriegsende befanden sich noch 13 Münzen der Sammlung Lippmann im Bestand der Reichsbank Berlin. Am 23.02.1954 kam es zum Vergleich durch das Wiedergutmachungsamt beim Landgericht Hamburg mit dem Treuhänder der Reichsbank in Hessen. Die Reichsbank restituierte die byzantinischen Münzen an die Erben Lippmann, die sie wiederum an die Bank deutscher Länder für 1098 Deutsche Mark (DM) weiterverkauften. Die Bank deutscher Länder hatte die gesamten Restbestände des früheren Geldmuseums der Reichsbank übernommen (siehe hierzu: StA HH 213-13_4174, Landesgericht Hamburg - Wiedergutmachung, Rückerstattungssachen, Dr. Leo Lippmann, 1950-1957; Sbardella 2021).
Bezüglich der nicht auffindbaren Stücke der Münzsammlung wurde das Deutsche Reich, vertreten durch die Oberfinanzdirektion Hamburg, am 09.05.1956 zu einer Schadensersatzzahlung von insgesamt 47.362 DM an die Erbengemeinschaft Lippmann wegen unrechtmäßiger Entziehung der Münzsammlung verpflichtet. Am 08.06.1960 wurde dem die Münzsammlung betreffende Anspruch per Bescheid des Oberfinanzpräsidenten stattgegeben (siehe hierzu: StA HH 213-13_4174, Landesgericht Hamburg - Wiedergutmachung, Rückerstattungssachen, Dr. Leo Lippmann, 1950-1957; StA HH 351-11_5484, Amt für Wiedergutmachung, Dr. Leo Lippmann, 1953-1970).
9) Am 17.11.1953 kaufte die Kunsthalle die zuvor restituierten 73 Münzen der Sammlung Lippmann
für 4000 DM von Anna Marie Lippmann zurück (siehe HAHK 32-220.5 (Slg. 4a) Rückerstattungsangelegenheiten gemäß Gesetz Nr. 59 (Judenbesitz) 1940-1952).
Status: ungeklärt, unbedenklich.
Stand: 12.11.2024 Marlene Knut.
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Römische Republikca. 225-214 v. Chr. |
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Inventarnummer |
MO-1940-9 |
Vorderseite |
Kopf des Gottes des Anfangs und des Endes (Ianus) mit Lorbeerkranz. Perlkreis. |
Rückseite |
ROMA [vertieft in Tafel im Abschnitt]. Göttervater (Iupiter) steht zusammen mit der Siegesgöttin (Victoria) in einem Viergespann (quadriga) nach rechts. Iupiter schwingt ein Blitzbündel mit der rechten Hand und hält mit der linken Hand ein Zepter, Victoria lenkt die Pferde. Linienkreis. |
Münzstand |
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Datierung |
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Nominal |
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Herstellung |
Münzstätte |
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Region |
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Land |
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Literatur |
RRC Nr. 29/3; R. Postel, Katalog der antiken Münzen in der Hamburger Kunsthalle (1976) Nr. 314; Jahrbuch der Hamburger Kunstsammlungen 6, 1961, S. 179; W. Hofmann (Hrsg.), Hamburger Kunsthalle (1985) Nr. 604; W. Hofmann (Hrsg.), Hamburger Kunsthalle, 2. Auflage (1989) Nr. 672. |
Webportale |
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Sachbegriff |
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Abteilung |
Antike, Römische Republik |
Provenienz |
Münzherr*in, zwischen 225 v. Chr. und 214 v. Chr. - ? (1); […] (2); Leo Karl Lippmann (Hamburg 26.05.1881 - 11.06.1943 Hamburg), Hamburg, ? - |
Objektnummer |
ID2474 |
Permalink |
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